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VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 1800/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 114 VwGO
Rückforderung überzahlter Sozialhilfe wegen Unterlassen der Mitteilung von Unterhaltszahlungen. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung überzahlter Sozialhilfe wegen Unterlassen der Mitteilung von Unterhaltszahlungen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88
Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger
Auszug aus VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 1800/02
Daher ist auch im Sozialhilferecht die Frage der Rücknehmbarkeit eines Bewilligungsbescheides für im Zeitpunkt der Rücknahme vergangene Zeiträume (nur) bei einer Bewilligung aufgrund von Falschangaben nach § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X, bei einer Weitergewährung innerhalb eines Bewilligungszeitraums infolge schuldhaften Unterlassens von Änderungsmitteilungen dagegen nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zu beurteilen (ebenso BVerwG, Urteil vom 10.09.1992, Az.: 5 C 71.88, BVerwGE 91, S. 13, 17 = FEVS Band 43, S. 224;… Giese in: Giese/Krahmer, SGB I und X, Stand: September 1994, § 48 SGB X Rdnr. 6 m.w.N.).". - BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87
Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung
Auszug aus VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 1800/02
Ein Ausnahmefall kann dann vorliegen, wenn der Berechtigte die zu Unrecht gezahlte Leistung und das zugeflossene Einkommen in der gerechtfertigten Annahme ausgegeben hat, einer Erstattungsforderung nicht ausgesetzt zu sein (std. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 11. Januar 1989, - 10 RKg 12/87 -, FEVS 39, 434 ff m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 20.10.1995 - 6 S 2670/94
Anwendung des SGB 10 § 48 Abs 1 S 2 auf die Sozialhilfe; Kostenersatzpflichten …
Auszug aus VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 1800/02
Dies schließt eine Anwendung des § 48 SGB X auch auf Verwaltungsakte, die im Bereich der Sozialhilfe ergehen, allerdings nicht aus (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1995, Az.: 6 S 2670/94; FEVS 46, S. 330). - LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2002 - L 3 AL 129/01
Auszug aus VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 1800/02
Dass die Klägerin in Person selbst hier kein Verschulden trifft, ist unerheblich, denn - anders als bei § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X - kommt es im Rahmen des § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X auf ein Verschulden nicht an (einhellige Rspr, vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. November 2002, - L 3 AL 129/01 -, m.w.N.).